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Raus aus dem Alltag, rein ins Abenteuer!

1. Vorsicht beim Feuer machen!

Feuer darf nur bis zur Warnstufe 3 entzündet werden. Hier kommt Ihr zur aktuellen Warnstufe! Achtung! Im Sommer sind im Steigerwald täglich Feuerflugzeuge der Feuerwehr im Einsatz. Bei sichtbarem Rauch wird umgehend Feueralarm ausgelöst. Bitte beachtet daher unbedingt die Feuerwarnstufen.

2. Buchung

Mit der Buchung und dem Kauf eines Tagespermit erhaltet Ihr das Recht ein Zelt aufzuschlagen und Feuer zu machen. Ihr dürft nun im Wald umherziehen, trockene Äste und Holz sammeln und diese verfeuern. Mit der Buchung erkennt Ihr die Benutzerordnung an. Buchungsbestätigungen sind den „Camp-Betreuern“ auf Verlangen vorzuzeigen. Plätze ohne Buchung zu nutzen ist nicht gestattet und wird juristisch verfolgt. >>>Hier geht’s zur Buchung.<<<

3. App und Wanderkarte

Ohne die App oder eine gute Karte solltet Ihr nicht losziehen. Auf outdooractive.de findet Ihr zudem zwei Touren, die wir erstellt haben. „Die große Süddtour“ und „die große Nordtour“ mit Karten und GPS-Koordinaten findet Ihr in der Beschreibung der Plätze.

4. Die Trekking-Plätze richtig nutzen

Zelten ist nur auf den dafür ausgewiesenen Trekkingplätzen erlaubt. „Wildes Campen“ ist im Naturpark Steigerwald verboten. Die Trekkingplätze dürfen mit max. 10 Personen in einem Umkreis von 40 Metern um die Feuerstelle belegt werden. Die Benutzung ist jeweils nur für eine Nacht erlaubt.

5. Brennholz

Leseholz bis zu einem Durchmesser von 10 cm darf aus der Umgebung zum Feuermachen gesammelt und verbrannt werden. Das Fällen von stehenden, lebenden und abgestorbenen Bäumen ist nicht erlaubt! Zudem ist es ausdrücklich verboten Müll zu verbrennen.

6. Notfall

Für den Notfall haben wir eine Feuerpatsche am Klohäuschen befestigt. Die Feuerwehr erreicht Ihr unter 112. (W-Fragen: Wer meldet? Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wie viele Personen sind betroffen? Welche Art von Verletzung? Wichtig: Auf Rückfragen warten!)

7. Rettungspunkte im Steigerwald

Der Steigerwald ist durchzogen von Rettungspunkten, um schnelle Hilfe sicherzustellen.
Beachtet bitte die Schilder entlang der Wege.

8. Lärm vermeiden

Bitte vermeidet ruhestörenden Lärm. Er stört Tiere und andere Gäste.

Die Nutzung von Musik- und Abspielgeräten ist nicht erlaubt.

9. Den Müll entsorgen

Durch die Verwendung von Mehrwegbehältern könnt Ihr dafür sorgen, dass gleich gar kein Müll entsteht. Müll muss in jedem Fall wieder aus dem Wald entfernt werden. Mit Anerkennung dieser Benutzerordnung habt Ihr Euch verpflichtet Euren Müll wieder mitzunehmen. Schwere Verunreinigungen meldet Ihr bitte der Gemeinde Rauhenebrach.

10. Toiletten

Auf allen Trekking-Plätzen gibt es ein Toilettenhäuschen, das zur Benutzung zur Verfügung steht. Werft keinen Müll oder sonstige Gegenstände, die nicht verrotten können, in die Toilette. Trockenes Abdeckmaterial z.B. Laub mindert den Geruch und trägt zur Kompostierung bei. Verwendet den bereitgestellten Kalk sparsam.

11. Wasser

Bitte nehmt Wasserfilter, Trinkwasser und Wasser zum Waschen mit. Im Sommer gibt es im Steigerwald immer wieder längere Trockenperioden, die kleine Bäche austrocknen lassen. Daher ist es ratsam, ausreichende Mengen von Wasser mitzuführen. An den Trekkingplätzen sind meist keine Wasserstellen vorhanden. Wasser aus Quellen ist mit Vorsicht zu genießen. Soll dieses Wasser verwendet werden, dann kocht es ab oder benutzt Wasserfilter. 4 Liter Wasser pro Person und Tag solltet Ihr einplanen. Zum Waschen entfernt Ihr Euch am besten mindestens 50 m von Bächen oder Quellen.

12. Camp-Betreuung

Die Camp-Betreuer oder -Betreuerinnen (www.rauhenebrach.de) sorgen dafür, dass sich die Trekkingplätze in einem guten Zustand befinden. Sie sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h. sie können Gäste vom Platz verweisen, wenn das im Interesse anderer Gäste oder der Natur erforderlich ist. Bei Verstößen behalten wir uns vor, entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten.

13. Waldtypische Gefahren

Die Benutzung der Trekking-Plätze erfolgt auf eigene Gefahr. Für mögliche Schäden infolge der Waldbeschaffenheit, insbesondere durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume wird keine Haftung übernommen.

14. Befahren von Waldwegen

Das Befahren von Waldwegen mit Motorrädern oder Personenkraftwagen ist nicht erlaubt.

Der Müll muss in jedem Fall wieder mitgenommen werden. Verwendet nach Möglichkeit Mehrwegbehälter.

Bitte respektiert die Natur und nehmt Rücksicht auf andere Menschen, Pflanzen und Tiere.