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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Rechtsgrundlagen/Allgemeines
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von Trekkingplätzen durch den Gast. Der Gast erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkungen an und bestätigt mit seiner Buchung im Internet, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern.
1.2 Vertragsgegenstand ist das Recht zur Nutzung von Trekkingplätzen.
1.3 Der Vertrag kommt zwischen dem Gast und dem Betreiber des Trekkingplatzes zustande. Der jeweilige Betreiber des Trekkingplatzes ist in der Anlage zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt.
1.4 Weitere Organisationen wie Bayerische Staatsforsten AöR, Naturpark Steigerwald uvm. treten nur als Werbepartner auf und somit lediglich als Vermittler zwischen den Vertragsparteien und stellen keine Koordinierungsstelle zur Verfügung.
2. Vertragsschluss/Zahlungsmodalitäten 
2.1 Mit seiner elektronischen Anmeldung bietet der Gast der Koordinierungsstelle den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
2.2. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass die Koordinierungsstelle dem Gast die Buchung elektronisch bestätigt.
2.3. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung zahlenmäßig erfassten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.4. Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.5. Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist der Gesamtpreis sofort nach der Buchung über das verwendete Zahlungsmittel zu entrichten. Nach Zahlung der Benutzungsgebühr erhält der Gast auf elektronischem Wege die Rechnung zugesandt, die gleichzeitig als Buchungsbestätigung dient. Die Buchungsbestätigung berechtigt den Gast, die gebuchte Übernachtung in Anspruch zu nehmen.
2.6. Mit der Rechnung werden dem Gast die genauen Daten über die Lage der gebuchten Plätze zugesandt.
2.7. Preise (Stand 01.08.2018): 4,80 Euro (inkl. MwSt) pro Person und Nacht
3. Leistungen 
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet (www.trekkingerlebnis.de), sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
3.2 Die Trekkingplätze sind in der Zeit von 01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres maximal pro Person für eine Nacht buchbar. Für die Nutzung der Plätze benötigt der Gast ein gültiges Ticket (näheres hierzu regelt Punkt 2.).
3.3 Die Anreise auf den Trekkingplatz kann ab 17:00 Uhr am Tag der Übernachtung erfolgen. Die Abreise vom Trekkingplatz muss bis spätestens 9:00 Uhr erfolgen.
3.4 Der Nutzer hat sich spätestens am Tag vor der Nutzung des Trekkingplatzes beim Deutschen Wetterdienst über die Prognose der Waldbrandgefahr und Unwettermeldungen zu informieren. Wird vom Deutschen Wetterdienst für die relevanten Gebiete die Waldbrandgefahrenstufe 4 oder höher vorhergesagt, darf die Feuerstelle nicht benutzt werden und kein offenes Feuer entzündet werden. Dies gilt für alle Arten von Feuer. Rauchen ist in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober in den Wäldern grundsätzlich verboten.
4. Rücktritt/Kündigung/Abbruch/höhere Gewalt 

4.1 Der Gast kann bis zum 27. Tag vor der gebuchten Übernachtung vom Vertrag kostenfrei zurücktreten oder den Aufenthalt umbuchen. Die Rücktrittserklärung, bzw. die Umbuchung, hat er ohne Angabe von Gründen bei der Koordinierungsstelle schriftlich einzureichen. Tritt der Kunde nach dem 27. Tag vor Durchführung der vereinbarten Übernachtung zurück, so fällt eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 100% des Preises für die erste Übernachtung an. Tritt der Kunde nach dem 4. Tag vor Durchführung der vereinbarten Übernachtung zurück, so fällt eine Rücktrittsgebühr in Höhe des Preises für die erste Übernachtung an. Tritt der Kunde nach dem 2. Tag vor Durchführung der vereinbarten Übernachtung zurück, so fällt eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 100% Preises für diese Übernachtung an.
4.2. Es bleibt dem Gast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt von bzw. der Umbuchung der gebuchten Leistung keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von der Koordinierungsstelle im Einzelfall angewendete Pauschale.
4.3 Bricht der Gast eine mehrtägige Trekkingtour nach einem oder mehreren Tagen ab, dann steht der Koordinierungsstelle der Reisepreis für die bereits in Anspruch genommenen Übernachtungen und die zwei auf den Abbruchtag folgenden Übernachtungen zu.
4.4 Die Koordinierungsstelle hat das Recht, die Übernachtung/Buchung auch nach Vertragsschluss abzusagen, wenn dringende Gründe dies erfordern. Dringende Gründe sind insbesondere höhere Gewalt (Windwurf, Sturm, Verkehrssicherungspflichten) und bei Vertragsschluss unvorhersehbare Umstände. Die Koordinierungsstelle hat den Gast unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich bzw. in Textform über diese Änderungen in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderungen/Absage der gebuchten Leistung hat der Gast das Recht, unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat der Gast keine Rücktrittsgebühr zu entrichten.

5. Haftung 
5.1 Die Benutzung des Trekkingcamps erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass der Boden des Trekkingcamps uneben und mit Wurzeln versehen ist und insofern Sturz- oder Stolpergefahr besteht. Des Weiteren können Äste, Insekten oder sonstige Tiere oder sonstige von der Natur stammende Unregelmäßigkeiten Verletzungen des Gastes hervorrufen oder Beschädigungen an Gegenständen des Gastes verursachen.
5.2 Dem Gast steht es frei die beschriebenen Aufgaben an den Trekkingplätzen zu lösen. Dies ist keine Verpflichtung. Schadensersatzansprüche jeglicher Art, die sich hieraus ergeben sind ausgeschlossen.
5.3 Veränderungen die der Gast an den Trekkingplätzen vornimmt, sowie alle Aufbauten die der Gast auf den Trekkingplätzen erstellt, sind vor dem Verlassen des Platzes wieder zu entfernen.
5.4 Schadensersatzansprüche jeglicher Art des Gastes gegenüber seinem Vertragspartner sind ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss umfasst nicht etwaige Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vertragspartners oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Dieser Haftungsausschluss umfasst des Weiteren nicht sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vertragspartners oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
5.5 Der Gast verpflichtet sich, den Trekkingplatz pfleglich zu behandeln. Schäden, die währen des Aufenthalts durch den Gast selbst oder dessen Begleitperson verursacht werden, sind der Koordinierungsstelle umgehend mitzuteilen und mit Ausnahme der Beweisführung des Nichtverschuldens zu ersetzen.
5.6 Der Gast haftet insbesondere für Schäden, die durch ihn und seine Begleitpersonen wegen sorglosen Umgangs mit Feuer oder das Anzünden von Feuer in Zeiten mittlerer, hoher oder sehr hoher Waldbrandgefahr (Waldbrandgefahrenstufe 3-5) entstehen. Der Gast ist dazu verpflichtet, sich am Tag vor der Anreise im Internet unter „www.trekkingerlebnis.de“ über den aktuellen Grad der Waldbrandgefahr zu informieren.
5.5 Der Gast haftet für sämtliche Sach- und Körperschäden, die von ihm und seinen Begleitpersonen verursacht werden. Dem Gast wird empfohlen, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
6. Pflichten des Gastes/Gruppenleiters 
Der Gast erkennt mit seiner Buchung die Benutzungsordnung für das Trekkingerlebnis verbindlich an. Diese Regelungen sind zwingend einzuhalten. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der zur Überwachung eingesetzte Betreuer auf dem jeweiligen Trekkingplatz das Hausrecht ausüben. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Die bereits entrichteten Gebühren werden in diesen Fällen nicht zurückerstattet.
7. Rechtswahl/Gerichtsstand 
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Koordinierungsstelle.
8. Salvatorische Klausel 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ungültigen Regelung nach dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Betreiber: 

Gemeinde Rauhenebrach
Hauptstraße 1
Untersteinbach
96181 Rauhenebrach

Telefon: +49 9554 92210
Telefax: +49 9554 922121

E-Mail: trekking[at]rauhenebrach.de
Internet: www.rauhenebrach.de

Koordinierungsstelle: 

Gemeinde Rauhenebrach
Hauptstraße 1
Untersteinbach
96181 Rauhenebrach

Telefon: +49 9554 92210
Telefax: +49 9554 922121

E-Mail: trekking[at]rauhenebrach.de
Internet: www.rauhenebrach.de